Die innovative Zeiterfassungslösung

Zeiterfassung - exakt, nutzerfreundlich und leistungsstark

Entdecken Sie unsere branchenübergreifende Zeiterfassungssoftware, die speziell für Schweizer KMUs entwickelt wurde, um den Bedürfnissen von Ingenieurbüros, Consultingfirmen, Treuhandunternehmen, Agenturen, IT-Dienstleistern, Freelancern, Architekten, Anwaltskanzleien, öffentlichen Verwaltungen, Gemeinden, KMUs, Banken, Versicherungen und vielen weiteren Branchen gerecht zu werden.

Unsere moderne Zeiterfassungslösung ermöglicht es Ihrem Team, ihr Stundensaldo sowie ihren Feriensaldo jederzeit einfach und transparent einzusehen. Dank der automatischen Berechnung von Sollzeiten und Feriensaldos auf Basis der hinterlegten Anstellungsverhältnisse wird die Zeitverwaltung für alle Beteiligten erheblich vereinfacht. Unsere Software ist flexibel und kann problemlos mit Vollzeit-, Teilzeit- oder unterjährigen Pensumwechseln umgehen.

Mit unseren umfassenden Berichten behalten Vorgesetzte stets den Überblick über Sollzeiten, erfasste Istzeiten und Überstunden ihrer Mitarbeiter. Dies ermöglicht eine effiziente Ressourcenplanung und hilft Ihnen dabei, die Produktivität zu steigern und Kosten zu reduzieren.


Zeiterfassung mit Badge, Fingerabdruck oder Smartphone

Ob mit Badge oder Fingerprint, mit einem Zeiterfassungsterminal erfassen Ihre Mitarbeitende ihre Arbeitszeit effizient und genau. Die Arbeitszeiten werden in Echtzeit nach der Stempelung in der cloudbasierten Zeiterfassungssoftware TimeStatement eingetragen und angezeigt.

Dank unserer Web-Applikation und nativer iPhone und Android App können Sie bequem und einfach die Zeitstempelfunktionen auch via Browser oder Smartphone verwenden. Dadurch können Sie die Kosten für den Terminal einsparen und die optimale Lösung für die Mitarbeiter im Home Office oder Remote Modus anbieten.


Arbeitszeiterfassung - Gesetzliche Grundlagen

Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die geleistete Arbeitszeit seiner Angestellten zu dokumentieren. Grundlage dafür sind Art. 46 des Arbeitsgesetzes (ArG) sowie Art. 73 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (siehe SECO Information).


Arbeitszeiterfassung - Verzicht

In der Regel gelten die Vorgaben für Arbeits- und Ruhezeiten im Arbeitsgesetz für das Topmanagement nicht. Als solche gelten aber nur die obersten Mitglieder der Geschäftsleitung, welche für den Betrieb Entscheide treffen können, die den Geschäftsgang nachhaltig und massgeblich beeinflussen (typischerweise CEO, CFO, CTO, usw.). Obwohl das Arbeitsgesetz im Prinzip auf alle Betriebe und auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Schweiz anwendbar ist, gibt es bestimmte Ausnahmen. Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie hier.

Zeiterfassung, Arbeitszeiterfassung und Personalzeiterfassung
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Zeiterfassungsterminal mit Badge, Fingerabdruck, RFID

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