Krankenversicherung für Freiberufler

Als Freiberufler sieht man sich mit einigen Fragen konfrontiert, die gewöhnliche Angestellte eher kaum beschäftigen. Eine dieser Fragen ist, welche Krankenversicherung man als Freiberufler wählen soll. Besonders, da Freiberufler nun nicht mehr von der Pflicht zur Krankenversicherung befreit sind und deshalb eine Kranken- und Pflegeversicherung abschließen müssen.
Hierbei kann man als Freiberufler entscheiden, ob man eine private oder gesetzliche Krankenversicherung abschließen will. Bei dieser Entscheidung sollte man die jeweiligen Vor- und Nachteile der beiden Option abwägen und so zu einer passenden Entscheidung kommen.
Hier sollte erwähnt werden, dass das Einkommen bei Freiberuflern nicht von Relevanz ist – anders als bei einem gewöhnlichen Arbeitnehmer.

Die gesetzliche Krankenversicherung für Freiberufler

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist es Freiberuflern möglich, sich auf freiwilliger Basis versichern zu lassen. Sinnvoll ist diese Option insbesondere bei Freiberuflern, die zu dem Zeitpunkt selten oder niedrige Honorare erhalten und deren Einkommen dementsprechend äußerst niedrig ist.
Ergo eignet sich diese Option am besten für Freiberufler, die noch am Beginn ihrer Selbstständigkeit sind.

Hinsichtlich ihrer Beiträge orientieren sich die gesetzlichen Krankenkassen an dem Einkommen des jeweiligen Versicherten. Der Versicherte ist dazu verpflichtet, 15,5 Prozent des jeweiligen Bruttoeinkommens für die Beiträge der Krankenkasse aufzubringen. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt hier den Wert von 44.500 Euro pro Jahr.

Sollte es so sein, dass das jeweilige Einkommen über besagtem Wert liegt, so muss trotzdem kein höherer Betrag entrichtet werden. Abgesehen davon gibt es die Möglichkeit, einen ermäßigten Betrag zu zahlen, der sich auf lediglich 14,9 Prozent – respektive einen eventuell sogar niedrigeren Prozentsatz – des Bruttoeinkommens belaufen. In diesem Falle muss das geringe Einkommen für die Minderung des zu entrichtenden Betrages nachgewiesen werden.
Darüber hinaus eignet sich die gesetzliche Krankenversicherung ziemlich gut für Freiberufler, die Kinder haben. Dies ist der Fall, da die Kinder über die Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden können.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben einen vom Staat vorgegebenen Leistungskatalog, der nicht erweitert werden kann.

Ergo ist der Nachteil der gesetzlichen Krankenversicherung, dass die Leistungen der Kasse nicht an die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Versicherten angepasst sind.

Die private Krankenversicherung für Freiberufler

Der Nachteil der gesetzlichen Krankenversicherung – sprich: die nicht vorhandene Möglichkeit der Anpassung an die Wünsche des jeweiligen Versicherten – ist bei der privaten Krankenversicherung nicht gegeben. Eine private Krankenversicherung bietet einem die Möglichkeit, den gewählten Tarif durch weitere Tarife zu erweitern. Erweiterungen des Tarifs resultieren jedoch in höheren Beitragssätzen.

Wenn man sich als Freiberufler in der privaten Krankenversicherung absichern lassen möchte, so hat man sich zuvor von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien zu lassen. Ab diesem Zeitpunkt ist diese Tat als irreversibel anzusehen – mit einigen Ausnahmen.
Existenzgründer können bei der privaten Krankenversicherung von speziellen Tarifen profitieren, die überaus günstig sind und erst zu einem späteren Zeitpunkt kostenmäßig erhöht werden.

Die jeweiligen Beiträge, die für die private Krankenversicherung anfallen, hängen nicht vom jeweiligen Einkommen ab, sondern von Kriterien wie unter anderem dem Alter, dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand und besonderen Risiken.
Dies ist der Grund, weshalb sich ein Anwärter auf die private Krankenversicherung einer Gesundheitsprüfung unterziehen muss. Die zu entrichtenden Beiträge sind ergo auch niedriger, je jünger der jeweilige Freiberufler bei dem Eintritt in die private Krankenversicherung ist und wenn der Freiberufler keinerlei Vorerkrankungen mitbringt.

Jedoch ist es relevant zu erwähnen, dass diese Option nicht optimal für Freiberufler mit Kindern ist, da bei der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung möglich ist. Dementsprechend müssen die eigenen Kinder separat versichert werden.

Fazit Krankenversicherung für Freiberufler

In jedem Falle ist es sinnvoll, sich vor der endgültigen Entscheidung für oder gegen die gesetzliche Krankenversicherung zu informieren, ihre persönlichen Vor- und Nachteile abzuwägen, um so zu einer Entscheidung zu kommen.

Die Wahl sollte keineswegs vor dem Abwägen jeglicher Aspekte getroffen werden, schließlich geht man durch den Abschluss der jeweiligen Versicherung eine lange Bindung ein.

Disclaimer:
Der Beitrag "Krankenversicherung für Freiberufler" bezieht sich auf Freiberufler in Deutschland. Die Rechtslage in Österreich & der Schweiz unterscheidet sich von den angesprochenen Maßnahmen im Beitrag.

Ebenfalls von Interesse könnte unser Beitrag Arbeitslosenversicherung für Selbständige und Freiberufler sein