Arbeitslosenversicherung – für Freelancer & Selbständige

Grundsätzlich ist es einem Freelancer und ebenso jeglichen weiteren Selbstständigen nicht möglich, sich in der Gesetzlichen Arbeitslosenversicherung („GAV“) gegen Arbeitslosigkeit versichern zu lassen. Ein jeder Freelancer und Selbstständiger ist jedoch dazu verpflichtet, die von ihm angestellten Beschäftigten innerhalb von 14 Tagen der Bundesagentur für Arbeit zu melden.

Die Ausnahme: Die freiwillige Arbeitslosenversicherung über die Bundesagentur für Arbeit

Dank des Hartz-III-Gesetzes können Selbstständige davon profitieren, dass der Übergang von der unselbstständigen Beschäftigung zur Selbstständigkeit erleichtert wird, da durch besagtes Gesetz die Möglichkeit geboten wird, sich auf freiwilliger Basis in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung gegen eventuelle Arbeitslosigkeit zu versichern.

Dies ermöglicht es Selbstständigen, eine gewisse Absicherung gegen die speziell zu Beginn der Selbstständigkeit vorhandene Unsicherheiten hinsichtlich des geschäftlichen Erfolgs der eigenen Selbstständigkeit zu erlangen, in dem sie das „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ abschließen. Besagte Versicherung ist binnen drei Monaten nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen sind hauptsächlich zwei. Die erste Voraussetzung besteht darin, dass ein Selbstständiger vor Beginn der jeweiligen Tätigkeit im Laufe der letzten 24 Monate geringstenfalls 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben muss. Hierbei ist es irrelevant, ob das Versicherungspflichtverhältnis ein durchgehendes Versicherungspflichtverhältnis ist oder ob es sich um die Zusammenrechnung einzelner Versicherungszeiten handelt.

So wird auch beispielsweise Auslandsbeschäftigten, welche sich nach ihrer jeweiligen Rückkehr ins Inland selbstständig machen, die Möglichkeit geboten, sich auf freiwilliger Basis in der Arbeitslosenversicherung weiter versichern zu lassen.

Die zweite Voraussetzung ist, dass der jeweilige Selbstständige, der den Antrag stellt, unmittelbar vor Beginn seiner selbstständigen Tätigkeit eine Entgeltersatzleistung des Sozialgesetzbuchs III erhalten haben muss. Hierbei ist die Zeitspanne des Bezugs irrelevant.

Die Höhe der Beiträge: Arbeitslosenversicherung Freelancer & Selbständige

Generell sind die jeweiligen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nicht vom Einkommen abhängig und liegen im Jahre 2017 bei drei Prozent. Ergo beträgt der monatliche Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige – auf Grundlage der Bezugsgrößen in Höhe von 2.975 Euro im Westen und 2.660 Euro im Osten – 89.25 Euro im Westen respektive 79.80 Euro im Osten (Stand: 2017).
Jedoch ist für Gründer eine Sonderregelung vorhanden. Gründer zahlen ab dem Moment der Gründung plus dem darauf folgenden Kalenderjahr pro Monat nur die Hälfte des eigentlichen monatlichen Beitrags. In diesem Fall würde es sich also im Westen um einen Betrag von 44,63 Euro und im Osten um einen Betrag von 39,90 Euro. Die jeweiligen Beiträge sind an die Bundesagentur für Arbeit abzuführen.

Für wie lange kann man das Arbeitslosengeld beziehen?

Wie lange man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wird davon abhängig gemacht, wie lange der jeweilige Selbstständige im Rahmen der letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit in die Arbeitslosenversicherung gezahlt hat.
Sollte ein Restanspruch vorliegen, so wird der besagte Restanspruch mit dem neu gewonnenen Anspruch wegen der freiwilligen Arbeitslosenversicherung zusammengerechnet, sodass ein Höchstanspruch entsteht.

Die Höhe der jeweiligen Leistungen aus der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Wie hoch das Arbeitslosengeld letztendlich ist, hängt von einem fiktiven Arbeitsentgelt ab.

Die Höhe des besagten fiktiven Arbeitsentgelts wird unter anderem an der Beschäftigung, auf welche sich die Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit hinsichtlich des Arbeitslosen richten, und an der Qualifikation, die für das Ausüben der jeweiligen Beschäftigung vonnöten ist, gemessen. Je höher ein Selbstständiger qualifiziert ist, desto höher ist sein Arbeitslosengeld.
Die zeitliche Länge des jeweiligen Anspruchs auf Arbeitslosengeld hängt von dem Ausmaß der Versicherungszeiten, die in den vorigen fünf Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit liegen, und von dem jeweiligen Lebensalter ab.

Welcher Kündigungsmöglichkeiten kann man sich bedienen?

Bei dem Versicherungspflichtverhältnis ist die Möglichkeit gegeben, dieses zu kündigen.
Jedoch kann man das Kündigungsrecht frühestens nach Ende von fünf Jahren beanspruchen.
Bei der Kündigungsfrist handelt es sich dann um drei Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Die Kündigung des Versicherungspflichtverhältnisses muss schriftlich erfolgen.
Darüber hinaus gilt die Versicherung als beendet, wenn der versicherte Selbstständige mit 3 Monatsbeiträgen im Verzug ist.

Weitere Dinge, die zudem beachtet werden sollten

Sollte der Versicherungsfall eintreten, so sind die Bezieher von Arbeitslosengeld dazu verpflichtet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen und jegliche Möglichkeiten wahrzunehmen, um so ihrer Arbeitslosigkeit ein Ende zu setzen. Dies bedeutet, dass die Bezieher des Arbeitslosengeldes unter anderem jede der von der Agentur für Arbeit vermittelten Beschäftigungen annehmen.
Hier ist auch zu beachten, dass Selbstständige, die sowohl freiwillig versichert sind, als auch ihre Versicherung schon zwei Male unterbrochen haben und während besagter Unterbrechungen Arbeitslosengeld bekommen haben, in Zukunft nicht mehr nochmals einen Antrag stellen können.

Wer profitiert am ehesten von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung?

Wegen der ziemlich stark ansteigenden Beitragssätze, welche voraussichtlich in Zukunft noch weiter ansteigen werden, ist es sinnvoll zu überlegen, wer von besagtem Angebot profitieren kann. Faktoren, welche eine Versicherung sinnvoll machen, sind beispielsweise die persönliche Qualifikation eines Selbstständigen, welche sich auf den eigenen Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirkt, das persönliche Bedürfnisse nach Sicherheit, die jeweiligen Lebensumstände und zuletzt das Risiko, mit seiner Selbstständigkeit keinen Erfolg verzeichnen zu können, welches aus objektiver Sicht besteht.

Disclaimer:
Der Beitrag "Arbeitslosenversicherung für Freelancer & Selbständige" bezieht sich auf Freiberufler & Selbständige in Deutschland. Die Rechtslage in Österreich & der Schweiz unterscheidet sich von den angesprochenen Maßnahmen im Beitrag.