Freiberufler anmelden

Um eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden, muss man die Anmeldung direkt beim Finanzamt erledigen und kann das Gewerbeamt einfach überspringen. Sobald Sie sich dort angemeldet haben, sind Sie offiziell Freiberufler. Damit ist der Prozess aber noch nicht ganz abgeschlossen: Es folgt noch der Weg zum Versorgungswerk und gegebenenfalls zur Künstlersozialkasse. Abgesehen davon ist es auch nötig, die Wahl zwischen einer gesetzliche und einer privaten Krankenversicherung zu treffen.

Wer gilt als Freiberufler?

Der Begriff “Freiberufler” ist relativ dehnbar und so ist die Bestimmung und die Trennung des Freiberuflers von einem gewöhnlichen Gewerbe nicht unbedingt evident. Das Finanzamt ist für die Anerkennung eines freien Berufs zuständig, wobei man als groben Maßstab folgende Definition nutzen kann: “Freiberufler üben wissenschaftliche, künstlerische, erzieherische oder schriftstellerische Tätigkeiten aus, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen.”
Dementsprechend gehören hierzu beispielsweise Architekten, Ärzte, Dolmetscher, EDV-Berater, Ingenieure, Künstler, Marketingberater, Musiker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater und natürlich noch einige andere Tätigkeiten.

Die wichtigsten Anlaufstellen zur Anmeldung

So wie auch der typische Gewerbetreibende, muss sich auch der Freiberufler zu gewissen Ämtern, Behörden und Kassen begeben. Jedoch sind denen, die vorhaben, eine freiberufliche Tätigkeit anzumelden, partiell andere Pflichten als die klassischen Gewerbetreibenden. Freiberufler sind von der Eintragungspflicht beim Gewerbeamt und beim Handelsregister befreit, können sich aber auf freiwilliger Basis eintragen lassen. Jedoch zieht dies gewisse Pflichten, die dann erfüllt werden müssen, mit sich. Im Normalfall kann ein Freiberufler somit das Gewerbeamt und das Handelsregister meiden, außer er möchte unbedingt auch dort angemeldet werden.

Die erste Etappe: Das Finanzamt

Die erste Etappe bezüglich des Anmeldeprozesses einer freiberuflichen Tätigkeit findet im Finanzamt statt. Spätestens vier Wochen nach Beginn der jeweiligen Tätigkeiten müssen sich Freiberufler beim Finanzamt melden, um an einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu gelangen und ebendiesen auszufüllen. Während dieses Geschehens wird dem Freiberufler über das Finanzamt eine Steuernummer zugewiesen.

Zudem ist es wichtig anzumerken, dass Freiberufler nicht zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet sind, da diese nur für Gewerbetreibende gilt.
Freiberufler profitieren auch bei der Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft von der Gewerbesteuerfreiheit, jedoch verlieren sie diese, wenn sie eine GmbH gründen.

Die Standeskammer für kammerpflichtige freie Berufe

Berufsständische Kammern, ebenfalls als Standeskammern bezeichnet, gehören ebenfalls zum Anmeldeprozess der freiberuflichen Tätigkeit. Des Öfteren muss sich der jeweilige Freiberufler bei ebendiesen registrieren, wenn er eine freiberufliche Tätigkeit anmelden möchte. Typische kammerpflichtige freiberufliche Tätigkeiten sind Ärzte, Apotheker, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Architekten und beratende Ingenieure.
Folgendes ist hierbei zu beachten: Wenn ein Freiberufler vorhat, eine Werbemaßnahme zu ergreifen, so ist es ratsam, sich im Voraus bei der jeweiligen berufsständischen Kammer zu informieren. Dies resultiert daraus, dass die jeweils zuständigen Standeskammern partiell nur beschränkte Möglichkeiten zur Werbetreibung freigeben.

Das Versorgungswerk

Sollte ein freier Beruf einer Standeskammer zugeordnet sein, so ist die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk der jeweiligen Kammer obligatorisch. Aufgrund der Mitgliedschaft werden Beiträge für die Rentenversicherung fällig. Neben den kammerpflichtigen freien Berufen gibt es auch andere freie Berufe, die Pflichtzahlungen an die Rentenversicherung leisten müssen. Dies wird dadurch begründet, dass diese Tätigkeiten als besonders schutzbedürftig angesehen werden. Hierzu zählen Freiberufler wie beispielsweise Hebammen, Lehrer oder Seelotsen. Selbstverständlich ist es auch allen anderen Freiberuflern möglich, freiwillig in die Rentenversicherung einzuzahlen oder einfach privat für die Rente vorzusorgen.

Für Künstler und Publizisten: Die Künstlersozialkasse

Die Integration von Freiberuflern wie Künstlern oder Publizisten in die gesetzliche Sozialversicherung erfolgt über die Künstlersozialversicherung. Die Künstlersozialkasse stellt quasi die Krankenkasse für die Freiberufler im artistischen Sektor dar. Hier erhalten ebendiese Freiberufler ihre Leistungen aus der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Definition der Begriffe “Künstler” und “Publizist” sind hier von Relevanz: Ein Künstler ist einer Person, die Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt, während ein Publizist eine Person ist, die die Tätigkeit eines Schriftstellers, Journalisten oder sonstigen publizistischen Aktivitäten ausübt.

Bei der Künstlersozialklasse wird die Hälfte des Beitrags vom Freiberufler erbracht. Die übrige Hälfte setzt sich aus einem Zuschuss des Bundes und einer Abgabe von Unternehmen, wie beispielsweise Galerien, Rundfunkanstalten und Verlagen, zusammen, die artistische und publizistische Leistungen verwerten.

Die Berufsgenossenschaft für freie Berufe

Freiberufler sind ebenfalls dazu verpflichtet, sich bei einer Berufsgenossenschaft einzutragen. Bei den Berufsgenossenschaften in Deutschland handelt es sich um Unfallversicherungsträger für Unternehmen und deren Beschäftigte. Die Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist die Hauptaufgabe der Berufsgenossenschaften. Zudem ist die
Berufsgenossenschaft eine unterstützende Kraft für Unternehmen hinsichtlich des Arbeitsschutzes und bietet Schulungen für die Versicherten an. Sollte ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit auftreten, so wird der jeweilige Versicherte von ihr mit diversen Maßnahmen betreut. Freiberufler müssen sich dort innerhalb einer Woche nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit anmelden.

Die verschiedenen Versicherungen für Freiberufler

Wenn man nicht zu den Freiberuflern zählt, die von der Künstlersozialkasse profitieren, so ist die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu treffen.

Es gibt jedoch vielzählige Risiken, die für Freiberufler von Relevanz sein können. Je nach der jeweiligen Situation sollte geprüft werden, welche Risiken abgesichert werden sollen, sodass die eigene Existenz im Schadensfall nicht gefährdet wird. Im privaten Bereich kann hierzu sicherlich die Berufsunfähigkeitsversicherung hinzugezählt werden.
Im betrieblichen Bereich sind die Haftpflicht-, Rechtsschutz- oder Sachversicherungen zu prüfen.

Der Betriebsnummern-Service

Der Betriebsnummern-Service ist seit 2008 mit der Aufgabe der Vergabe von Betriebsnummern vertraut. Ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Freiberufler seinen ersten Mitarbeiter einstellt, ist er dazu verpflichtet, eine Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Es ist jedoch ratsam, den Antrag bereits vor der Einstellung des Mitarbeiters einzureichen, da die Bearbeitungszeit bei bis zu drei Werktagen liegt. Die Betriebsnummer ist sowohl für die Anmeldung zur Sozialversicherung als auch bei der Krankenkasse des Mitarbeiters von Relevanz. Eine Betriebsnummer muss ebenfalls für Auszubildende und Mini-Jobber beantragt werden.

Disclaimer:
Der Beitrag "Freiberufler anmelden" bezieht sich auf Freelancer in Deutschland. Die Rechtslage in Österreich & der Schweiz unterscheidet sich von den angesprochenen Maßnahmen im Beitrag.

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