Steuererklärung als Freiberufler – alles, was Sie wissen müssen
So wie in anderen Teilbereichen der Tätigkeit, müssen sich Freiberufler auch bei der Steuerklärung einige Dinge vor Augen halten. Als Freiberufler kann man von einigen steuerlichen Vorteilen profitieren, jedoch gibt es auch einige Fallen, die man vermeiden sollte. Als Freiberufler kommt man in den Genuss der Möglichkeit, seine Steuererklärung ziemlich simpel machen zu können.
Die Steuererklärung stellt für jeden eine Pflicht dar – auch für Freiberufler. Man muss als Freiberufler bei dem Finanzamt kein Gewerbe anmelden, sondern erhält lediglich eine neue Steuernummer. Dementsprechend kann man als Freiberufler seine Steuerklärung ziemlich einfach anfertigen.
Das Anfertigen der Steuerklärung
Zuerst ist ein Freiberufler genau wie eine gewöhnliche Privatperson dazu verpflichtet, die üblichen Mantelbögen auszufüllen. Jedoch muss man als Freiberufler auch die Anlage S für jegliche Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit ausfüllen. Um die Anlage S auszufüllen, muss man als Freiberufler zuvor den Gewinn ermitteln und diesen dann dort eintragen. Den Gewinn können Sie mittels einer Bilanzierung oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung kalkulieren.
Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung stellt hier jedoch die simplere Option dar und lässt sich sogar bei einem Gewinn von bis zu 17.500 Euro jährlich formlos durchführen – bei einem Gewinn, der über dieser Schwelle liegt, muss die Rechnung in der Anlage EüR durchgeführt werden. Bei dieser Rechnung werden die Einnahmen und Ausgaben lediglich untereinander aufgeschrieben.
Die Bilanz hingegen stellt die aufwendigere Option dar, ist aber präziser und führt Buchungen auf.
Wichtig ist es, anzumerken, dass Freiberufler generell von der Gewerbesteuer befreit sind.
Hinsichtlich der Umsatzsteuer muss man feststellen, ob man die Umsatzsteuer überhaupt zahlen muss. Ein Freiberufler, dessen Verdienst unter der Schwelle von 17.500 Euro liegt, ist von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit. Im Umkehrschluss muss ein Freiberufler, der mehr als 17.500 Euro verdient, die Umsatzsteuer zahlen.
Wenn man als Freiberufler verpflichtet ist, die Umsatzsteuer zu zahlen, so muss man monatliche Umsatzsteuererklärungen abgeben, möglicherweise Vorauszahlungen leisten und die Umsatzsteuer auf den eigenen Rechnungen stets abführen. In diesem Falle kann man seine beruflichen Käufe auf die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer bei der eigenen eingenommenen Umsatzsteuer positiv einkalkulieren.
Im Folgenden werden einige steuerliche Vorteile, von denen man als Freiberufler profitieren kann, aufgeführt.
Man sollte bedenken, welche der eigenen Betriebskosten als steuermindernde Ausgaben aufgeführt werden können. Als Freiberufler stehen einem hier einige Möglichkeiten hinsichtlich der Werbekosten zur Verfügung, die ausgenutzt werden können.
Ein weiterer Tipp ist es, beispielsweise einen Reisekostennachweis zu führen – auch für betriebliche Fahrten, welche mit einem privaten Wagen durchgeführt wurden. Weitere Beispiele für Ausgaben, die man als Freiberufler steuerlich gebrauchen kann, sind zum anderen private Arbeitszimmer oder Geschäftsessen.
Als Freiberufler kann man zudem davon profitieren, dass man seine Krankenkassenkosten von der Steuer absetzen kann, und zwar unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat versichert ist.
In einigen Fällen lohnt es sich, wenigstens zu Beginn, einen Steuerberater zurate zu ziehen. Jedoch kann man sich auch selbst bei den jeweiligen Finanzämtern erkundigen und das Einkommenssteuergesetz zur Orientierung nutzen.
Den letzten Tipp stellt das rechtzeitige Beiseitelegen der eigenen Ersparnisse dar. Das zur Seite gelegte Ersparte sollte für die erste Steuererklärung als Freiberufler genutzt werden, um mögliche Nachzahlungen dem jeweiligen Finanzamt gegenüber tilgen zu können. Die Steuerhöhe kann man besonders zu Beginn nicht gut einschätzen und sollte deswegen eher Vorsicht an den Tag legen.
Disclaimer:
Der Beitrag "Steuererklärung Freiberufler" bezieht sich auf Freiberufler in Deutschland. Die Rechtslage in Österreich & der Schweiz unterscheidet sich von den angesprochenen Maßnahmen im Beitrag.