Nebenberuflich Freiberufler

Nebenberuflich Freiberufler werden: Was zu beachten ist

Viele spielen mit dem Gedanken, Freelancer zu werden, da sie gerne die Unabhängigkeit und Flexibilität der Freelancer in ihrem Beruf hätten. Generell spricht eine Vielzahl an Gründen dafür, die Tätigkeit eines Freiberuflers auszuüben, jedoch ist für viele Angestellte dieser Wechsel ein zu riskantes Vorhaben. Einerseits wollen viele die Stabilität, die durch ihren aktuellen Job geboten wird, nicht aufgeben, andererseits ist der Vorteil der Autonomie nicht von der Hand zu weisen. Zudem kann man als Freelancer je nach den eigenen Fähigkeiten und der Zielgruppe deutlich mehr verdienen als ein gewöhnlicher Angestellter.

So verdient man mit der gleichen eigenen Arbeit mehr Geld und etabliert sich in dem jeweiligen Bereich. Darüber hinaus kann man die Arbeitszeiten um einiges freier einteilen und so den jeweiligen Tagesablauf stark nach den eigenen Wünschen planen.
Natürlich ist diese Vorstellung nicht immer ganz wahrheitsgetreu, denn man verdient nicht automatisch viel Geld, ist nicht komplett frei und nur mit spannenden Aufträgen beschäftigt. Nichtsdestotrotz kann es ein gutes Gefühl geben, sein Leben zum Großteil selbst zu bestimmen.

All die geleistete Arbeit, die man investiert, zahlt sich im Nachhinein aus – und dass nicht nur mittels einer Überstundenabrechnung wie das bei Angestellten der Fall ist.

Weshalb nebenberuflich Freelancer werden?

Natürlich ist es am besten, wenn man den Wunsch, Freiberufler zu werden, frühzeitig zu entdecken, sprich: während des Studiums, oder wenn einem die Lebensumstände dies ermöglichen. Sich als Freelancer zu etablieren nimmt viel Zeit in Anspruch, weshalb man für den Start bestenfalls viel Zeit parat haben sollte. Jedoch kann man auch als Angestellter selbstständig arbeiten, solange man auch motiviert genug ist. Hier ist es äußerst sinnvoll, die Tätigkeit als Freelancer erstmal nebenberuflich zu beginnen.

So kann man seinen Wunsch nach Freiheit und Flexibilität erfüllen, ohne gleich seine ganze Existenz aufs Spiel zu setzen. Dadurch, dass die Tätigkeit als Freelancer nebenberuflich ausgeübt wird, kann man einen Einblick in die Welt der Freelancer erhaschen und im Falle eines vollkommenen Fehlschlags keinen fatalen Schaden erleiden. Jemand der nebenberuflich Freelancer ist, der kann diverse Geschäftsideen testen und feststellen, ob diese Richtung generell die richtige für einen selbst ist. Darüber hinaus ist so die Möglichkeit geboten, sich einen gewissen Kundenstamm aufzubauen.

Ergo kann man sich auf dem Markt positionieren, sich so finanziell gewisserweise absichern und die richtige Richtung für einen selbst entdecken. Dies kann man auch tun, wenn einem die aktuelle eigene Stelle gut gefällt, da diese nebenberufliche Tätigkeit als Freelancer überaus interessant sein kann.

Was ist zu beachten, wenn man nebenberuflich als Freiberufler arbeiten möchte?

Wenn man bei einem Unternehmen fest als Angestellter arbeitet, so muss man dem Arbeitgeber mitteilen, dass man nebenberuflich als Freelancer tätig werden möchte. Der Arbeitgeber hat daraufhin die Möglichkeit, die Erlaubnis durch den Verweis auf den jeweiligen Arbeitsvertrag oder die jeweilige Betriebsvereinbarung verweigern.

Dem Arbeitgeber ist es möglich, ein Verbot für eine weitere Beschäftigung auszusprechen, wenn der jeweilige Arbeitnehmer für einen Konkurrenten des Unternehmens tätig werden möchte oder wenn der Nebenjob den Arbeitnehmer stark beansprucht, sodass die Haupttätigkeit im Unternehmen beeinträchtigt wird. Dementsprechend sollte man vorher Absprache mit dem Arbeitgeber halten und sich im Anschluss bei den entsprechenden Ämtern – also dem Finanzamt, der Agentur für Arbeit, der Handwerkskammer und einigen anderen Ämtern – bezüglich benötigter Bescheinigungen und Formulare informieren.

Abhängig vom Umfang der nebenberuflichen Tätigkeit ist der Arbeitnehmer sogar verpflichtet, dem Arbeitgeber Bescheid zu geben.
Ein Vollzeit-Beschäftigter darf in Deutschland nicht mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten, wobei es zulässig ist, die Arbeitszeit kurzfristig von acht auf zehn Stunden zu erweitern, wenn dies zum Beispiel saisonbedingt oder auftragsbedingt ist. Freelancern ist in ihrem Nebenjob keine Zeitgrenze gesetzt. Sollten die Einkünfte aus der nebenberuflichen Freiberufler-Tätigkeit über dem Steuerfreibetrag sein, so werden die Einkünfte aus der Haupt- und Nebentätigkeit addiert, um die Steuer zu berechnen.

Freiberuflich in Teilzeit

Für freie Mitarbeiter in Teilzeit gibt es ebenso wie für hauptberufliche Freelancer eine Reihe von Möglichkeiten, die bei der Akquise von Aufträgen respektive Kunden hilfreich sein können. Freelancer verfügen für gewöhnlich über spezifische Kenntnisse und arbeiten projektbezogen, daher sind Initiativbewerbungen oftmals nicht geeignet.
Man kann sich beispielsweise über Werbeflyer und Broschüren selbst vermarkten, aber dabei gibt es keine Garantie dafür, dass der potenzielle Auftraggeber positiv darauf reagiert.

Die bessere Option stellt hier die Stellen-/Projektsuche über Jobbörsen dar. Jobbörsen ermöglichen es einem, etliche Angebote für diverse Branchen im Internet zu finden. Die dort vorzufindenden Stellenangebote werden nach Stichwort und nach Kategorie gefiltert und man kann zudem eine regionale Eingrenzung vornehmen.

Zeitungen und Zeitschriften sind ebenfalls eine Möglichkeit, sich nach möglichen Aufträgen zu erkundigen. Dort werden ebenfalls Stellenangebote für Freelancer ausgeschrieben, welche oftmals in einem separaten Abschnitt für Freelancer im allgemeinen Anzeigenteil vorzufinden sind. Ansonsten kann man dort auch selbst eine Anzeige aufgeben.

Eine weitere Option stellen Vermittlungsagenturen dar, die sich einer zunehmenden Beliebtheit erfreuen. Oftmals sind die Agenturen auf eine gewisse Branche spezialisiert und vermitteln zwischen Auftraggebern und Freelancern. Besonders qualifizierte Fachkräfte mit spezifischen Fähigkeiten und Kenntnissen, wie beispielsweise in der IT-Branche, können so zahlreiche Angebote finden.

Disclaimer:
Der Beitrag "Nebenberuflich Freiberufler" bezieht sich auf Freiberufler in Deutschland. Die Rechtslage in Österreich & der Schweiz unterscheidet sich von den angesprochenen Maßnahmen im Beitrag.